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Ein Vergleich der Autoversicherung zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften lässt leicht einige 100 Euro pro Jahr einsparen. Hier findet ihr die größten Anbieter die sich auf Vergleiche von Autoversicherungen spezialisiert haben.
Allgemeines zur KFZ-Versicherung:
KFZ-Haftpflicht:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der gesetzlich vorgeschriebene Teil der Autoversicherung. Ohne Haftpflicht ist eine Inbetriebnahme eines Fahrzeuges nicht gestattet.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, den Fahrzeughalter, den Eigentümer und den Fahrer des Autos vor Schadenersatzansprüchen des Geschädigten sowie den Geschädigten vor Insolvenz des Schädigers. Hierbei kann es sich um Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden dritten gegenüber handeln. Auch bei unberechtigt geforderten Ansprüchen tritt die Haftpflicht in Kraft.
Teilkasko
Die Auto Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung und dient dem Schutz des Wertes eines Autos. Sie versichert Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Die Teilkasko sichert Schäden die durch z. B. Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, oder Einbrchschäden ab. Schäden die durch Fahrlässigkeiten wie z. B. unabgeschlossene Autos oder Trunkenheit entstehen sind nicht versicht.
Die Beiträge richten sich nach der PKW-Typenklasse, dem Zulassungsbezirk und der gewählten Selbstbeteiligung. Außerdem bieten Versicherungen Rabatte für z. B. Garagennutzer, nur Selbstfahrer, sowie der jährlichen km-Leistung an.
Vollkasko
Eine Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden am Auto ab. Sie ist zu empfehlen für neue Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, ist eine Vollkaskoversicherung meistens nicht mehr sinnvoll.
Eingeschlossen in der Volkasko sind alle Teilkaskoschäden, sowie auch selbst verursachte Schäden. Hierbei ausgenommen sind selbstverständlich auch Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit wie Trunkenheit, etc. entstanden sind.
Auch hier richtet sich der Beitrag nach der Höhe der Selbstbeteiligung, der jährlichen Fahrleistung, dem Nutzerkreis, etc.. Wichtig hierbei ist auch die Einstufung in die jeweilige Schadenfreiheitsklasse.
Wechsel der Versicherungsgesellschaft:
Bis ein Monat vor Vertragsende kann jede Versicherung fristgerecht gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Frist verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
Bei Beitragserhöhungen kann ebenfalls mit einer Frist von einem Monat nach Eingang der Beitragsrechnung die Versicherung gekündigt werden.
Bei Verkauf des alten Autos, sowie Neukauf ist keine Kündigung erforderlich. Die alte Versicherung ist nur über den Verkauf durch Vorlage der Abmeldebescheinigung zu informieren.
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