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Geschwindigkeitsüberschreitungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften:
bis 10 km/h 15,- EUR 11-15 km/h 25,- EUR 16-20 km/h 35,- EUR 21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften:
bis 10 km/h 10,- EUR 11-15 km/h 20,- EUR 16-20 km/h 30,- EUR 21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt 26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte 31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte 41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
verkehrswidriges Überholen:
Überholen unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 40,- EUR, 1 Punkt mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 30,- EUR, mit Sachbeschädigung 35,- EUR
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 50,- EUR, 3 Punkte
Beim Überholen nich ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR, mit Sachbeschädigung 35,- EUR
Überholt obwohl nicht ausgeschlossen werden konnte dass der Gegenverkehr behindert werden könnte 50,- EUR, 3 Punkte und dabei das "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75,- EUR, 4 Punkte mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Abstand halten:
Zu geringer Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 40,- EUR, 1 Punkt weniger als 4/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte weniger als 2/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot) weniger als 1/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowertes 50,- EUR, 2 Punkte weniger als 4/10 des halben Tachowertes 75,- EUR, 3 Punkte weniger als 3/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 4 Punkte weniger als 2/10 des halben Tachowertes 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot weniger als 1/10 des halben Tachowertes 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Alkohol und Drogen
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, bei einmaligen Wiederholungstätern 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot, bei mehrfachen Wiederholungstätern 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Bei Einnahme von Rauschmittel (Drogen aller Art) 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, bei einmaligen Wiederholungstätern 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot, bei mehrfachen Wiederholungstätern 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Der Genuss von harten Drogen führt im Normalfall zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Lichtzeichen, Grünpfeil, etc.:
innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren 50,- EUR; 3 Punkte, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3 Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert 60,- EUR; 3 Punkte, gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
Halten und Parken:
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot, etc. 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot, etc. 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR
Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR, länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt bis 30 Minuten 5,- EUR, bis zu einer Stunde 10,- EUR, bis zu zwei Stunden 15,- EUR, bis zu drei Stunden 20,- EUR, länger als drei Stunden 25,- EUR.
Straftaten:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte.
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel 7 Punkte
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte
sonstige Verkehrsdelikte:
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR; 1 Punkt
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt
Mit abgefahrenen Reifen gefahren 75,- EUR; 3 Punkte
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR; 1 Punkt
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt 10,- EUR
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt, bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt bei einem Kind 30,- EUR, bei mehreren Kindern 35,- EUR
IAls Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR, 3 Punkte
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt 50,- EUR, 4 Punkte, auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen 100,- EUR, 4 Punkte, auf der durchgehenden Fahrbahn 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 40,- EUR, 2 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50,- EUR, 2 Punkte
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR, 3 Punkte
Oder lieber schon im Vorfeld abchecken wie hoch die Promille sein könnten? Der Promillerechner von www.Promillerechner.de kann helfen:
(Alle Angaben sollten korrekt sein, sind aber ohne Gewähr)
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